11/11/2024
Zu viel bezahlt? Wie man aus einem Kaufvertrag wieder rauskommt
Vertragsanfechtung bei grobem Wertmissverhältnis – Was ist laesio enormis?
Wenn ein Kaufvertrag ein gravierendes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung aufweist, spricht man von laesio enormis – der „Verkürzung über die Hälfte“.
Dies bedeutet, dass der Kaufpreis mehr als doppelt so hoch ist wie der tatsächliche Wert der gekauften Sache. In solchen Fällen kann der Käufer (oder auch der Verkäufer, wenn er einen zu niedrigen Preis akzeptiert hat) den Vertrag anfechten und eine Anpassung des Kaufpreises verlangen. Ist eine Einigung auf einen angemessenen Preis nicht möglich, kann der Vertrag sogar rückabgewickelt werden.
Beispiel: Es wird ein Fahrzeug um € 25.000,00 verkauft. Wenige Wochen später stellt sich heraus, dass der PKW einen massiven Vorschaden hatte und viele andere Mängel vorliegen. Objektiv beträgt der Wert des Gebrauchtwagens nur € 12.000,00 und somit weniger als die Hälfte des Kaufpreises. Die Vertragsrückabwicklung ist berechtigt.
Wie funktioniert die Vertragsanfechtung?
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) erlaubt es, Verträge wegen laesio enormis anzufechten. Wird der Anfechtungsanspruch geltend gemacht, so hat die andere Vertragspartei das Recht, den Preis auf den angemessenen Wert der Sache herabzusetzen (bzw. anzuheben, wenn der Preis zu niedrig war). Kommt es jedoch zu keiner Einigung oder Anpassung, kann der gesamte Vertrag rückabgewickelt werden. In diesem Fall erhält der Käufer den Kaufpreis zurück, während der Verkäufer die Sache zurücknimmt.
Grenzen der Anfechtung
Die Anfechtung wegen laesio enormis ist jedoch nicht in allen Fällen möglich. Ausgenommen sind etwa Verträge, bei denen beide Parteien das Risiko des tatsächlichen Wertes bewusst in Kauf genommen haben. Auch Schenkungen oder spezifische Kaufverträge unter Verwandten fallen nicht unter diese Regelung.
Beratung bei Wertmissverhältnissen
Eine Anfechtung wegen laesio enormis kann komplexe rechtliche Fragen aufwerfen. Als erfahrener Rechtsanwalt unterstütze ich Sie bei der Überprüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir stehen Ihnen sowohl bei Vertragsverhandlungen als auch bei der Vertragsanfechtung mit Vorrang zu Ihrem Recht bei Seite.