Honorar

Transparenz ist uns sehr wichtig, da sich Klarheit insbesondere in der Honorarfrage bei unseren langfristigen Klientenbeziehungen bewährt hat. 

Für die erste Abklärung Ihrer Fragen bieten wir Ihnen eine Erstberatung an. Diese kann in der Dauer bis 30 Minuten mit Ihrem Beratungsrechtsschutz abgerechnet werden. Gerne erledigen wir für Sie in diesem Fall die gesamte Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Sollten Sie über keinen derartigen Versicherungsbaustein verfügen, bieten wir diese Leistung unseren Klienten für eine Pauschale von € 75,00 (brutto) an.

 

Darüber hinaus kann – je nach Vereinbarung – das Honorar

  • nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder den Autonomen Honorarkriterien (AHK),
  • dem Notariatstarifgesetz (für Verträge und Testamente) bzw. dem Gerichtskommissionstarifgesetz (für Verlassenschaftsabhandlungen) oder
  • nach Stundensatz

abgerechnet werden.

Honorar Rechtsanwalt

Versicherung, Zivilrecht und Vertragsgestaltung

Bei entsprechender Kostendeckung Ihrer Rechtsschutzversicherung oder auch Ihrer Haftpflichtversicherung kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

 

In Zivilrechtssachen sind die Kosten stets von der verlierenden Partei zu ersetzen. Dies ist auch der Grund, warum Sie Ihre Problemlösung dem qualitätsbewussten auf Fortbildung bedachten Rechtsanwalt anvertrauen sollten. Mag. Dr. Christian Janda ist seit Beginn Träger des AWAK-Fortbildungszertifikats der Anwaltsakademie.

 

Auch im Zusammenhang mit der Errichtung von Verträgen und Testamenten ist unser Wissen über mögliche Streitfälle von Vorteil, um diese durch entsprechende Vertragsgestaltungen von vornherein zu vermeiden.

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