URHEBERRECHTSVERLETZUNG BEI VERÖFFENTLICHUNG EINES SCHULREFERATS AUF DER INTERNETSEITE DER SCHULE

Eine Schülerin hatte in ihr Schulreferat eine Fotografie, welche sie in einem Online-Reisemagazin gefunden hatte, aufgenommen. Dieses Schulreferat wurde in der Folge von der Schule auf deren Schulinternetseite veröffentlicht.

Dagegen wehrte sich der Berufsfotograf, welcher die Aufnahme angefertigt und nur dem Betreiber des Online-Reisemagazins ein Nutzungsrecht eingeräumt hatte. Er sei in seinem Urheberrecht verletzt. Der OGH urteilte nunmehr, dass das Bild ohne seine Zustimmung veröffentlicht wurde und daher ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt. Der Fotograf kann daher jetzt ein Nutzungsentgelt von der Schule verlangen.

Derartige und ähnliche Fälle von gedankenloser Verwendung einer im Internet vorgefundenen Fotografie kommt äußerst häufig vor. Wie dieser Fall zeigt, kann dies zu erheblichen Problemen aufgrund einer Urheberrechtsverletzung führen.

ANWALTSBÜRO DR. JANDA – MIT VORRANG ZU IHREM RECHT

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