25/08/2016
UNGÜLTIGES TESTAMENT
Der Oberste Gerichtshof hatte folgenden Fall zu entscheiden: Eine krebskranke Frau befand sich im Endstadium der stationären Behandlung. Sie hatte bereits vor der stationären Aufnahme ein Testament vorbereiten lassen und ließ sich dieses in das Krankenhaus bringen.
Es wurden eine Ärztin und zwei Krankenschwestern als Testamentszeuginnen herbeigebeten und war allen beteiligten Parteien klar, dass es jetzt um die Errichtung eines Testaments der krebskranken Frau geht.
In der Folge verstarb diese Frau und haben die auf den Pflichtteil gesetzten Erben das Testament angefochten. Die ersten beiden Instanzen urteilten, dass das Testament ordnungsgemäß errichtet wurde. Der Oberste Gerichtshof kam endgültig zum gegenteiligen Ergebnis. Er begründete dies wie folgt:
Es konnte nicht festgestellt werden, ob die krebskranke Frau im Krankenhaus vor der Unterfertigung des Testamentes eine ausdrückliche Erklärung gegenüber den Zeuginnen abgegeben hat, dass dieses Dokument ihren letzten Willen enthält. Der Oberste Gerichtshof kam daher zum Ergebnis, dass das Bekräftigungserfordernis nicht erfüllt wurde.
Alleine der subjektive Eindruck der Testamentszeuginnen reicht dafür nicht aus.
In der Praxis kommen derartige Fälle immer wieder vor. Insbesondere auch eigenhändig geschriebene Testamente verursachen in der Praxis immer wieder Probleme. Damit der letzte Wille tatsächlich auch umgesetzt wird, empfiehlt sich daher der Abschluss des Testamentes unter Beiziehung einer rechtskundigen Person. Gerne stehen wir dafür zur Verfügung.
ANWALTSBÜRO DR. JANDA - MIT VORRANG ZU IHREM RECHT.