06/09/2023
MIETER UND VERMIETER AUFGEPASST!
Mit den beiden jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 21. März 2023 (2 Ob 36/23t) bzw. 24.05.2023 (8 Ob 37/23h) wurden große Teile der Immobilienbranche massiv verunsichert.
Das Höchstgericht äußerte sich dabei zu gröblich benachteiligende Vertragsklauseln, die in weiterer Folge für unwirksam erklärt werden können. Dies betrifft vor allem Wertsicherungsklauseln (z.B.: jährliche Indexanpassung) und Bestimmungen betreffend eine zu ungenaue Festlegung von Betriebskosten.
Die mögliche Folge: Der Mieter kann hohe Rückforderungsansprüche gegenüber dem Vermieter zur Geltung bringen. Der Vermieter wiederum könnte für die Dauer des gesamten Mietverhältnisses keine Zinserhöhung durchsetzen.
„Das österreichische Mietrecht ist eines der europaweit komplexesten, zumal viele verschiedene Gesetze zur Anwendung kommen (ABGB, MRG, KSchG, HeizKG, WEG, etc.). Aus diesem Grund können nur wasserdichte und vor allem geprüfte Verträge Mieter und Vermieter vor bösen Überraschungen schützen.“, erklärt Rechtsanwalt Mag. Dr. Christian Janda. Er und sein Team stehen bei der Erstellung und Prüfung von sämtlichen Verträgen mit Rat und Tat zur Seite - getreu dem Leitsatz „Mit Vorrang zu Ihrem Recht“.