MIETER UND VERMIETER AUFGEPASST!

Mit den beiden jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 21. März 2023 (2 Ob 36/23t) bzw. 24.05.2023 (8 Ob 37/23h) wurden große Teile der Immobilienbranche massiv verunsichert.

Das Höchstgericht äußerte sich dabei zu gröblich benachteiligende Vertragsklauseln, die in weiterer Folge für unwirksam erklärt werden können. Dies betrifft vor allem Wertsicherungsklauseln (z.B.: jährliche Indexanpassung) und Bestimmungen betreffend eine zu ungenaue Festlegung von Betriebskosten.
Die mögliche Folge: Der Mieter kann hohe Rückforderungsansprüche gegenüber dem Vermieter zur Geltung bringen. Der Vermieter wiederum könnte für die Dauer des gesamten Mietverhältnisses keine Zinserhöhung durchsetzen.
„Das österreichische Mietrecht ist eines der europaweit komplexesten, zumal viele verschiedene Gesetze zur Anwendung kommen (ABGB, MRG, KSchG, HeizKG, WEG, etc.). Aus diesem Grund können nur wasserdichte und vor allem geprüfte Verträge Mieter und Vermieter vor bösen Überraschungen schützen.“, erklärt Rechtsanwalt Mag. Dr. Christian Janda. Er und sein Team stehen bei der Erstellung und Prüfung von sämtlichen Verträgen mit Rat und Tat zur Seite - getreu dem Leitsatz „Mit Vorrang zu Ihrem Recht“.

0
Feed

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.