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  NEWS NR.2 | 27.10.2010 | Detail
Betrunkener Beifahrer verursacht Unfall – Haftung des Fahrzeughalters bejaht

Der Oberste Gerichtshof hatte kürzlich folgenden Sachverhalt zu beurteilen: Eine erheblich alkoholisierte Person begab sich als Beifahrer in ein Fahrzeug. Als der Lenker des Fahrzeuges mit 100 km/h eine Kurve befuhr, kippte der alkoholisierte Beifahrer auf die Fahrerseite und behinderte dadurch den Lenker. Dadurch kam das Fahrzeug ins Schleudern und wurde durch den nachfolgenden Unfall der Beifahrer verletzt.

Der geschädigte Beifahrer klagte nunmehr den Halter des Fahrzeuges und erhielt teilweise recht. Der Oberste Gerichtshof ging davon aus, dass ein sorgfältiger Lenker des Fahrzeuges mit dem Umkippen der alkoholisierten Person rechnen muss und einen derartig alkoholisierten Beifahrer daher auf die Rücksitzbank „verbannen“ muss. Der Geschädigte musste sich allerdings ein Mitverschulden im Ausmaß von 2:1 zu seinen Lasten anrechnen lassen, da er sich trotz erheblicher Alkoholisierung und der dadurch bedingten Möglichkeit des Kontrollverlustes über seine Körperhaltung sich auf den Beifahrersitz und nicht auf die Rückbank setzte.

Es gilt daher der Grundsatz: Prüfe Deinen Beifahrer!

Anwaltsbüro Dr. Janda – Mit Vorrang zu Ihrem Recht.


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