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  NEWS NR.4 | 11.08.2010 | Detail
Zwingender Einbau eines Fehlerstrom-Schutzschalters bei Vermietung

Am 13.07.2010 trat eine neue Bestimmung der Elektrotechnikverordnung in Kraft.
Demnach muss der Vermieter einer Wohnung sicherstellen, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetzes entspricht. Jedenfalls ist der Einbau eines Fehlerstrom-Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 ma unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen erforderlich. Diesbezüglich muss der Vermieter auch eine geeignete Dokumentation vorlegen können, da ansonsten gegenüber dem Mieter davon auszugehen ist, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen nicht entspricht.

Dies könnte wiederum zu einer Mietzinsreduktion durch den Mieter führen.

Anwaltsbüro Dr. Janda – Mit Vorrang zu Ihrem Recht.


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