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NEWS NR.12 | 13.01.2010 | Detail
Haftung für mangelhafte Auswahl des Winterräumungsdienstes
Anfang Jänner überquerte eine Frau einen Gehweg INNERHALB einer Liegenschaft, rutschte aufgrund der fehlenden Räumung und Streuung des Weges aus und verletzte sich.
Mit der Betreuung der Gehwege auf der Liegenschaft war vom Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft ein selbständiger Unternehmer beauftragt, der am Vortag trotz starkem Niederschlag, welcher anschließend gefroren war, seinen Pflichten zur Streuung nicht nachkam.
Fraglich war nun die Verantwortlichkeit der Eigentümer der Liegenschaft, zumal diese ja ihre Räumungspflichten an einen Unternehmer delegiert hatten. Nach Meinung des Obersten Gerichtshofs trifft die Liegenschaftseigentümer aufgrund ihrer Haftung als Wegehalter bei der Auswahl des Unternehmers ein Verschulden, wenn sie sich nicht vergewissern, ob dieser wirklich für die ihm übertragenen Aufgaben qualifiziert ist.
Nachdem der Unternehmer für die Räum- und Streuarbeiten 6 bzw. 4 ½ Stunden benötigte, wurde eine Haftung der Eigentümer bejaht, weil diese bei entsprechender Überwachung die organisatorischen Mängel des Unternehmers bemerkt hätten. Dieses Überwachungsverschulden führte zur Haftung.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft könnte sich wohl aber beim Verwalter der Wohnungsanlage regressieren.
Anwaltsbüro Dr. Janda - Mit Vorrang zu Ihrem Recht.
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