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NEWS NR.21 | 10.07.2006 | Detail
Kremsmünsterer Rechtsanwalt bringt Gesetz zu Fall!
Durch eine erfolgreiche Verfassungsgerichtshofbeschwerde konnte der Kremsmünsterer Rechtsanwalt Mag. Dr. Christian Janda seiner Mandantin eine beträchtliche Nachzahlung an Sozialversicherungsbeiträgen ersparen. Der Verfassungsgerichtshof teilte die Bedenken von Dr. Janda, dass die diesbezügliche Gesetzesbestimmung vom Bundesgesetzgeber verfassungswidrig erlassen wurde und hob sie auf. Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz (Pensionsreform) wurde auch das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) geändert. Nach der alten Rechtslage war bei Landwirten das Vermieten und Einstellen von Reittieren eine Nebentätigkeit, die vom Einheitswert umfasst war. Einkünfte daraus führten daher insbesondere zu keiner Mehrbelastung im Bereich der (Kranken- und Pensions-) Versicherung.
Mit der Gesetzesänderung vom 15.12.2004 sollten Einkünfte aus diesen Nebentätigkeiten rückwirkend bereits für das Beitragsjahr 2004 beitragspflichtig werden. Dieser rückwirkenden Wirkung, bei der man als Betroffener überhaupt keine Reaktions- und Handlungsmöglichkeit mehr hat, erteilte der Verfassungsgerichtshof, den Argumenten Jandas folgend, eine Absage.
Der Bundeskanzler hat dieses Erkenntnis nunmehr sofort zu veröffentlichen.
Anwaltsbüro Dr. Janda - Mit Vorrang zu Ihrem Recht.
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