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NEWS NR.13 | 20.11.2008 | Detail
ORF-Gebühr – Zahlungspflicht nur bei tatsächlicher Empfangmöglichkeit.
Die GIS Gebühren Info Service GmbH ist beauftragt, die monatlichen Rundfunkgebühren für den ORF einbringlich zu machen. Dabei steht die GIS auf dem Standpunkt, dass generell die Betriebsbereitschaft einer Rundfunkempfangseinrichtung (zum Beispiel Fernseher) die Rundfunkgebühr begründe und zwar unabhängig davon, ob mit dem Gerät Programme des ORF empfangen werden können.
Nunmehr hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass es nicht auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten ankommt, sondern auf den Umstand, dass das ORF-Programm auch empfangen werden könne. Es darf daher für das Vorhandensein eines Digital-Satellitenempfängers ohne ORF-Karte, für einen Analog-Satellitenempfänger oder für einen Antennenempfang ohne DVB-T-Box keine ORF-Gebühr für den Fernsehempfang verrechnet werden.
Anwaltsbüro Dr. Janda - Mit Vorrang zu Ihrem Recht.
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