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  NEWS NR.14 | 29.07.2008 | Detail
Die vertragliche Verkehrssicherungspflicht am Beispiel einer Schaukelente
Vertragliche Verkehrssicherungspflichten sind ungeschriebenes Recht und konkretisieren die Verhaltenspflichten zur Gefahrenvermeidungs- und Gefahrenabwendungspflicht.

Die Rechtssprechung hat diese unzähligen Beispielsfälle z. Bsp. für Wege und Straßen, Geschäftslokale, Fitnessanlagen sowie hinsichtlich sportlicher Veranstaltungen konkretisiert.

Jüngst hat sich der Oberste Gerichtshof mit einer Schaukelente für Kleinkinder zu befassen gehabt:

Diese führte Schaukel- und Drehbewegungen aus. Die Bedienung war so gedacht, dass ein Erwachsener das Kind auf den Sitz der Ente setzt und diese anschließend durch den Einwurf einer Münze in Gang gesetzt wird. Auf dem Gerät befand sich unter anderem die Aufschrift „Eltern haften für ihre Kinder“, eine Not-Aus-Taste war nicht vorhanden.

Ein 4-jähriges Kind ging damals alleine zur Schaukelente, warf eine Münze ein und wollte dann auf das sich bereits in Bewegung setzende Gerät klettern. Es blieb allerdings mit seiner Kleidung hängen und wurde bei den Bewegungen mitgeschleift. Erst kurze Zeit nachher gelang es Personen durch Ziehen des Netzsteckers die Schaukelente zu stoppen. Das Kind erlitt Verletzungen.

Das Erstgericht verneinte eine Haftung, das Berufungsgericht und auch der Oberste Gerichtshof bestätigten eine Haftung des Betreibers der Schaukelente. Der Oberste Gerichtshof führte aus, dass die Schaukelente den Eindruck völliger Harmlosigkeit vermittle. Es hätte daher ein deutlicher Hinweis auf die ordnungsgemäße Bedienung, welche die Anwesenheit einer erwachsenen Aufsichtsperson voraussetze, angebracht sein müssen. Ein weiterer Fehler läge im Fehlen einer Not-Aus-Taste.

Aus diesem beispielhaften Fall ist zu ersehen, dass von der Rechtssprechung die Verkehrssicherungspflichten sehr streng ausgelegt werden und daher äußerste Sorgfalt bei den Bedienungshinweisen an den Tag zu legen ist. Darüber hinaus empfiehlt sich jedenfalls der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Anwaltsbüro Dr. Janda - Mit Vorrang zu Ihrem Recht.


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