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NEWS NR.16 | 01.07.2008 | Detail
Schenkungsmeldegesetz 2008 - Übertragung vermieteter Liegenschaften bis 31.07.2008?
Die Vermietung unentgeltlich (z. Bsp. durch Schenkung) erworbener Gebäude kann künftig teurer werden!
Mit 31.07.2008 läuft das alte Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, welches vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde, aus.
Ab 01.08.2008 gilt das neue Schenkungsmeldegesetz 2008. Dieses neue Gesetz kann für Vermieter unter bestimmten Umständen eine erhebliche Erhöhung der steuerlichen Belastung zur Folge haben.
Nach dem bis 31.07.2008 geltenden Gesetz konnten die Gebäudeabschreibungen bei unentgeltlichem Erwerb entweder vom (meist niedrigen) Einheitswert oder von den fiktiven Anschaffungskosten (= Schätzwert des Verkehrswertes) berechnet werden.
Durch den Ansatz des Schätzwertes hatte man bisher den Vorteil einer höheren jährlichen Abschreibung.
Nach der neuen Rechtslage ab 01.08.2008 ist zwingend die Abschreibung nach den historischen Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers vorzunehmen. Die bisherige Aufwertungsoption (auf den aktuellen Verkehrswert) und die dadurch mögliche höhere Abschreibung ist ab 01.08.2008 nicht mehr möglich.
Unser Tipp:
Wenn Sie so und so beabsichtigen, in nächster Zeit eine vermietete Liegenschaft zu übertragen, so wäre es unbedingt notwendig, eine Vergleichsrechnung durchzuführen, da es im Einzelfall günstiger ist, die Übertragung noch bis 31.07.2008 durchzuführen.
Gerne stehen wir Ihnen diesbezüglich zur Verfügung.
Anwaltsbüro Dr. Janda - Mit Vorrang zu Ihrem Recht.
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