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  NEWS NR.20 | 09.01.2008 | Detail
Neues vom Wettbewerbsrecht
Mit 12.12.2007 ist die UWG-Novelle 2007 in Kraft getreten.

Der bisher verwendete Begriff „der guten Sitten“ wurde durch den Begriff „unlautere Geschäftspraktiken“ ersetzt. Unlauter ist eine Geschäftspraxis, wenn sie aggressiv oder irreführend ist.

Irreführend ist eine Handlung, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonst in Bezug auf das Produkt zur Täuschung geeignet ist.
Aggressiv ist eine Geschäftspraxis, wenn sie geeignet ist, die Entscheidungs- oder Verhaltensfreiheit des Marktteilnehmers z. Bsp. durch Belästigung oder Nötigung beeinträchtigt oder veranlasst, geschäftliche Entscheidungen zu treffen.

Neu durch die Novelle eingeführt wurde auch ein Katalog von beispielhaften Geschäftspraktiken, welche jedenfalls unzulässig sind.

Wegen Irreführung sind daher z. Bsp. folgende Praktiken unzulässig:

• unrichtige Behauptungen, das Geschäft werde aufgegeben oder die Geschäftsräume verlegt
• unrichtige Behauptung, ein Produkt könne Krankheiten, Funktionsstörungen oder Missbildungen heilen
• das Anbieten von Preisausschreiben, ohne dass die beschriebenen Preise vergeben werden
• das Anpreisen eines Produktes als „gratis“, „umsonst“, „kostenfrei“ o. ä., obwohl sich dann herausstellt, dass weitergehende Kosten zu tragen sind
• die Beifügung einer Rechnung oder eines ähnlichen Dokumentes mit einer Zahlungsaufforderung zu Werbematerialien, die den unrichtigen Eindruck vermitteln, dass das beworbene Produkt bereits bestellt wurde

Als aggressive Geschäftspraktiken sind z. Bsp. unzulässig:

• das Erwecken des Eindrucks, der Umworbene könne die Räumlichkeiten ohne Vertragsabschluss nicht verlassen
• die Einbeziehung einer direkten Aufforderung an Kinder in der Werbung, die beworbenen Produkte zu kaufen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene zu überreden, die beworbenen Produkte für sie zu kaufen

Wenn man gegen diese Rechtsvorschriften verstößt, besteht die Gefahr, dass man auf Unterlassung und allenfalls Urteilsveröffentlichung geklagt wird. Diese Verfahrenskosten und die Kosten der Veröffentlichung sind sehr hoch und es gilt daher der Grundsatz, vorbeugendes informieren ist besser als nachträglich hohe Kosten zu zahlen.

Anwaltsbüro Dr. Janda - Mit Vorrang zu Ihrem Recht.


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