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NEWS NR.19 | 16.10.2006 | Detail
Bestandrecht im Einkaufszentrum doch Miete statt Pacht?
In den letzten Jahren wurde in der juristischen Fachliteratur heftig diskutiert, ob Bestandverhältnisse im Einkaufszentrum Pacht oder Geschäftsraummiete sind. Die Rechtssprechung ging herrschend von Unternehmenspacht aus - daraus resultierte, dass der Pächter nicht kündigungsgeschützt war.
In einer nunmehr vorliegenden Entscheidung urteilte der Oberste Gerichtshof, dass im konkreten Fall Miete vorliegt, der "Mieter" kündigungsgeschützt ist und daher nicht geräumt werden kann.
Gegen die Annahme von Miete sprach die vereinbarte Betriebspflicht des Bestandnehmers - laut bisheriger Rechtssprechung das wesentliche Argument für die Annahme eines Pachtverhältnisses.
Für die Annahme von Miete sprach
die Übergabe von leeren Geschäftsräumen,
ein umsatzunabhängiger Bestandzins,
eine Bezugnahme auf das Mietrechtsgesetz im Vertrag und
der Umstand, dass von einem Mietvertrag die Rede war, wenngleich üblicherweise der Bennennung des Vertrages keine Rolle spielt.
Diese Entscheidung zeigt wieder einmal deutlich, welche Rechtsfolgen eine unbedachte Vertragsformulierung nach sich ziehen kann!
Anwaltsbüro Dr. Janda - Mit Vorrang zu Ihrem Recht.
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