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NEWS NR.25 | 20.06.2006 | Detail
Vorfälligkeitsgebühr der GE-Money Bank GmbH rechtswidrig
Die GE-Money Bank GmbH hatte in Ihren Geschäftsbedingungen für Hypothekarkredite die Klausel enthalten, wonach bei vorzeitiger Rückzahlung des Hypothekarkredites eine Vorfälligkeitsgebühr zur Zahlung fällig wird. Wie nunmehr der Oberste Gerichtshof endgültig entschieden hat, war diese Vorfälligkeitsgebühr unter gewissen Voraussetzungen rechtswidrig.
Es besteht daher die Möglichkeit die diesbezüglich geleisteten Zahlungen rückzufordern.
Anwaltsbüro Dr. Janda - Mit Vorrang zu Ihrem Recht.
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